ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.0 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency, Mühlstraße 43, 67659 Kaiserslautern (im Folgenden „Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency“ genannt). Die AGB finden auch für zukünftige Ergänzungs- und Folgeaufträge Anwendung.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency schriftlich bestätigt werden. Mit der schriftlichen Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2.0 Auftragserteilung
2.1 Alle Angebote der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande, wobei die Textform (E-Mail) als Schriftform gilt. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency bestätigt wurden.
2.2 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den Angebotsunterlagen, insbesondere Konzepte, Präsentationen, Planungen und Kalkulationen, verbleiben bei der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency. Diese Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich gemacht werden.
3.0 Budget/Kosten3.1
Das vertraglich vereinbarte Budget umfasst die gesamten Herstellungskosten, sofern das Foto- bzw. Videomaterial gemäß den bei Auftragserteilung bestehenden Vorgaben, insbesondere dem genehmigten Shotlist/Konzept/Drehbuch, produziert wird. Im Budget enthalten ist auch die Bereitstellung einer vorführfähigen Erstkopie in dem bei Vertragsabschluss schriftlich festgelegten Format.
3.2 Im Budget ist eine Änderungsschleife für Korrekturen und Änderungen enthalten. Sollten diese Änderungen mehr als einen Arbeitstag in Anspruch nehmen, sind sie nicht im Budget enthalten und werden gesondert berechnet.
3.3 Änderungswünsche des Auftraggebers vor Abnahme des Foto- bzw. Videomaterials, die zu Änderungen am Drehbuch oder bereits produzierten Materialteilen führen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern es sich nicht um berechtigte Mängelrügen handelt. Die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency wird den Auftraggeber über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen informieren.
3.4 Wetterbedingte Verschiebungen oder Abbrüche eines Fotoshootings / Drehs sind nicht im Budget enthalten. Entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.5 Erfordert ein Nachdreh zusätzliche Drehtage, ohne dass dies durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency verursacht wurde, kann der Auftraggeber keine Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
3.6 Reisekosten und Unterkünfte für die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency, Schauspieler und Erfüllungsgehilfen sind nicht im Budget enthalten und werden gesondert berechnet. Die Kosten für produktionsbedingte Flüge und Fahrten werden nach vorheriger Absprache gesondert abgerechnet.
4.0 Zahlungsbedingungen
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung folgender Beträge nach Rechnungsstellung:
30% nach Auftragserteilung
40% nach Produktions- bzw. Drehende
30% nach Fertigstellung.
Zusatzkosten und Verlängerungstage werden mit der Abschlussrechnung nach Aufwand abgerechnet.
4.2 Alle Zahlungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto.
4.4 Kommt der Auftraggeber mit einer der in Ziffer 4.1 genannten Zahlungen in Verzug, verschiebt sich der Abgabetermin entsprechend. Die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency ist berechtigt, zusätzliche Verzugsschäden geltend zu machen.
5.0 Herstellung / Archivierung
5.1 Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs.
5.2 Ist die Erstellung eines Drehbuchs nicht vorgesehen, müssen das Konzept und die Inhalte des Foto- bzw. Videomaterials spätestens bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt werden.
5.3 Nach Auftragsannahme und Freigabe des Konzepts beginnt die Herstellung des Foto- bzw. Videomaterials. Während dieser Zeit wird ein Drehtermin festgelegt und mit der Vorproduktion begonnen.
5.4 Die künstlerische und technische Gestaltung des Foto- bzw. Videomaterials liegt bei der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts, soweit die Vorgaben beachtet wurden.
5.5 Nach Fertigstellung des Rohschnitts erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, diesen zu begutachten. Nach der Freigabe des Rohschnitts durch den Auftraggeber sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.
5.6 Die Übergabe von Rohschnitt und fertigem Foto- bzw. Videomaterial erfolgt über einen von der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency bereitgestellten Cloud-Dienst.
5.7 Die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency ist berechtigt, die Rechte des Auftraggebers während der Produktion zu wahren und notwendige Weisungen an die an der Produktion Beteiligten zu erteilen.
5.8 Das fertige Foto- bzw. Videomaterial wird von der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency maximal 6 Monate nach Auslieferung in einer Cloud archiviert. Für eine längere Archivierung wird ein Aufpreis erhoben.
6.0 Gewährleistung / Freistellung
6.1 Die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency versichert, dass alle übertragenen und eingeräumten Rechte persönlich wahrgenommen werden und diese Rechte nicht an Dritte übertragen wurden.6.2 Die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency stellt den Auftraggeber und Dritte, die Rechte an dem Foto- bzw. Videomaterial erhalten, von Ansprüchen Dritter frei.6.3 Die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency versichert, dass Aufnahmen von Personen nur mit deren Einwilligung und Kenntnis der Verwendungszwecke gemacht wurden.
7.0 Verantwortlichkeit/Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Foto- bzw. Videomaterials und die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere bei Werbe- und Produktaussagen.
7.2 Die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency arbeitet eng mit dem Auftraggeber zusammen und berücksichtigt dessen Wünsche, insbesondere in Bezug auf die inhaltliche und formale Gestaltung des Foto- bzw. Videomaterials.
7.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und kostenlos erbracht werden. Für die Produktion notwendige Informationen und Unterlagen werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
7.4 Bei Dreharbeiten auf dem Gelände des Auftraggebers sorgt dieser dafür, dass die in der Produktion abgebildeten Personen eine Einwilligungserklärung unterzeichnet haben.
8.0 Produktionsplan
8.1 Vor Produktionsbeginn legen der Auftraggeber und die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency gemeinsam einen Produktionsplan fest. Dieser enthält wichtige Meilensteine und wird als Vertragsanlage beigefügt.
8.2 Stellt sich heraus, dass der Produktionsplan nicht eingehalten werden kann, informiert die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency den Auftraggeber unverzüglich.
8.3 Vereinbarte Deadlines sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt und die Zahlungsziele einhält.
8.4 Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte verursacht werden, führen zu einer Verlängerung des Fertigstellungstermins. Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
8.5 Außergewöhnliche Umstände, die die Fertigstellung verzögern und von der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency nicht zu vertreten sind, führen ebenfalls zu einer Verlängerung des Fertigstellungstermins.
8.6 Der Auftraggeber benennt eine Kontaktperson, die der Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency während der Leistungserbringung zur Verfügung steht.
8.7 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, trägt er die entstehenden Kosten.
8.8 Expresslieferungen sind gegen einen Aufschlag möglich.
9.0 Auftragsstornierung
9.1 Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber nach Auftragsbestätigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch ein Drittel des Auftragsvolumens. Entstandene Fremdkosten werden zu 100 % weiterberechnet.
9.2 Bei Stornierungen bei einem Auftragswert über 20.000 € wird die Anzahlung in Höhe von 30 % einbehalten, Fremdkosten werden ebenfalls weiterberechnet.
9.3 Bei Rücktritt des Auftraggebers kann die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency einen pauschalierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren geltend machen, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung.
9.4 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt.
10.0 Sonstiges
10.1 Die Guerel Sahin Media GmbH / Peaks Agency ist berechtigt, das Foto- bzw. Videomaterial in Teilen oder vollständig als Referenz zu verwenden. Hierzu zählen insbesondere Ausschnitte, Making-ofs und die Präsentation auf eigenen Websites und Social-Media-Kanälen. Bei sensiblen Inhalten ist eine separate Vereinbarung möglich.
10.2 Jede Partei verpflichtet sich, alle bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht ohnehin öffentlich zugänglich sind.
10.3 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10.5 Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.6 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Kaiserslautern.
Honorarsätze
Ein Arbeitstag besteht aus 10 Stunden inklusive Reisezeit. Jeder angefangene Arbeitstag wird mit mindestens 8 Stunden berechnet.
Überstundenregelung: Pro Stunde wird 1/10 der Tagesgage zugrunde gelegt, es gelten folgende Zuschläge:
25 % Lohnzuschlag für Arbeitszeiten in der 11. und 12. Stunde (gerechnet auf die Wochenarbeitszeit)
60 % Lohnzuschlag für Arbeitszeiten in der 13. Stunde,
100 % Lohnzuschlag für Arbeitszeiten nach der 13. Stunde.
25 % Lohnzuschlag für Nachtarbeit zwischen 20-6h, sowie an Sonn- und Feiertagenmaximal
40 % (TV) bzw. 80 % (Kinofilm) der Drehtage einer Filmproduktion dürfen auf bis zu 13 Stunden am Tag ausgeweitet werden.